Forschungsanfrage für Familienforschung
Bitte beachten Sie:
Auskünfte über Zeiträume, die dem Datenschutz unterliegen, können wir nicht erteilen ( Schutzfristen ).
Für amtliche Daten:
- für Geburtsregister 110 Jahre,
- für Heiratsregister 80 Jahre,
- für Sterberegister 30 Jahre.
Für kirchliche Daten (hier katholische);
- für Taufbücher: 120 Jahre
- für Trauungsbücher: 100 Jahre nach Trauung
- für Sterbebücher: 40 Jahre nach Tod