Ortsfamilienbuch Münsterland

Forschungsanfrage für Familienforschung

Bitte beachten Sie:

Auskünfte über Zeiträume,  die dem Datenschutz unterliegen, können wir nicht erteilen ( Schutzfristen ).

Für amtliche Daten:

  • für Geburtsregister 110 Jahre,
  • für Heiratsregister 80 Jahre,
  • für Sterberegister 30 Jahre.

Für kirchliche Daten (hier katholische);

  • für Taufbücher: 120 Jahre
  • für Trauungsbücher: 100 Jahre nach Trauung
  • für Sterbebücher: 40 Jahre nach Tod
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